„Am Ball bleiben“ und den beruflichen Anschluss nicht verpassen
In der heutigen Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen von großer Bedeutung, sodass es für jeden Einzelnen unverzichtbar ist.
Insbesondere Personen, die lange Zeit aus verschiedenen Gründen ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, sind davon betroffen. Daher unterstützt die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland Ihre Weiterbildung!
In Kooperationen mit unseren zahlreichen Partnerinnen/Partnern im Weserbergland bieten wir eine vielfältige Auswahl an Weiterbildungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen.
Alle unsere Weiterbildungsangebote finden innerhalb der drei Landkreise im Weserbergland statt.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl von geeigneten Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Veranstaltungen/Events
Anmeldung
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- Bitte melden Sie sich zu den Seminaren und Kursen per E-Mail oder telefonisch mit Angabe Ihrer persönlichen Daten an (Name, Adresse, Telefonnummer).
Abmeldung
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- Das Fernbleiben von kostenpflichtigen Veranstaltungen gilt nicht als Abmeldung!
- Ein kostenloser Rücktritt ist nur schriftlich und bis spätestens 2 Tage vor Seminarbeginn möglich. Andernfalls müssen wir Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.
Kinderbetreuung
Eine kostenlose Kinderbetreuung kann für alle Seminare bei uns 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn angefragt werden!
Weiterbildungscheck
Auf Antrag bei der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Weserbergland ist eine Förderung bis zu 50 % der Kursgebühr möglich.
Wir fördern
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- erwerbslose Frauen ohne Leistungsanspruch nach SGB II und SGB III
- Frauen und Männer in Elternzeit
- Berufsrückkehrerinnen
- Frauen in Mini-Jobs (maximal 450,00 Euro) und Midi- Jobs (maximal 850,00 Euro)
- mit Wohnsitz in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden oder Schaumburg
Wenn Sie sich hier wiederfinden, können Sie auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50% der Seminargebühren auf eigene berufsbezogene Weiterbildungen der Koordinierungsstelle erhalten.
Hierfür gilt lediglich:
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- maximal 100 Euro pro Jahr und Teilnehmer/-in und eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 %
Wie funktioniert es? Sie finden unter dem Punkt Weiterbildungscheck beantragen eine Schritt für Schritt Anleitung. Hier ist der Weiterbildungscheck abrufbar (Weiterbildungsscheck.pdf).
Wir beraten Sie gern!
Weiterbildungscheck beantragen:
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- Sie wählen ein Weiterbildungsangebot aus unserem Programmheft aus.
- Sie vereinbaren vor Beginn der Maßnahme einen persönlichen Beratungstermin mit der Ko-Stelle.
- Zum Beratungstermin bringen Sie den ausgefüllten Förderantrag mit.
- Nach Endes des Seminars senden Sie uns nicht später als 21 Tage nach Beendigung der Qualifizierung eine Kopie der Teilnahmebescheinigung mit Ihrer Kontoverbindung. (Letzter Abrechnungstermin: 15. Dezember des Jahres)
Das Budget der Ko-Stelle ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt nach Antragseingang, ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an!
Kontaktdaten
Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft
im Weserbergland
Klosterstr. 26, 31737 Rinteln
per Telefon: +49 5721 703 7436
per Mobil: +49 171 37 51 329
per E-Mail: kostelle-weserbergland@schaumburg.de
per Fax.: +49 5721 7037439
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 – 11.00 Uhr