Informationen zum NOTFALL-KIZ der Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung für Eltern in der Corona Pandemie

Liebe Frauen im Weserbergland,

die Ausbreitung des Corona-Virus stellt gegebenfalls Ihre Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme, daher hat Ministerin Giffey das NOTFALL-KIZ gestartet: Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung.

Hierzu für Sie alles wichtige in Kürze:

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.
Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de
Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de